BMW M Performance Heck-Winglet Carbon rechts für M3 (G80)
Aktueller Preis: 1.050,00 €
Produktdetails
Artikelnummer: 51195A1B170
Passend zur Sonderausstattung Carbonpaket (SA 71C) betonen die M Performance Exterieurkomponenten den sportlichen Auftritt des BMW M3 bzw. M4. Alle Teile wurden speziell für die jeweiligen Fahrzeuge entwickelt und können auch ohne die Sonderausstattung Carbonpaket verbaut werden.
Bitte prüfen Sie die Verbaubarkeit des Bauteils mithilfe Ihrer Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN). Der Einbau dieses Produkts wird ausschließlich durch eine autorisierte BMW-Fachwerkstatt empfohlen. Bei eigenständiger Montage oder Einbau durch nicht autorisierte Werkstätten entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Aus diesem Grund wird keine Montageanleitung mitgeliefert. Die Preisangaben verstehen sich ohne Einbaukosten.
Die Vorteile des M Performance Heck-Winglets Carbon auf einen Blick:
- Attraktive, sportliche Optik.
- Optimale Abstimmug auf das Fahrzeug und die Sonderausstattung Carbonpaket (SA 71 C).
- Einfache Montage.
- Die Herstellung der Carbonteile erfolgt in aufwendiger Handarbeit.
- Die M Performance Heck-Winglets Carbon runden den Carbon-Rundum-Look perfekt ab.
Zusatzinformationen
Lieferumfang: 1x M Performance Heck-Winglet Carbon rechts
Hersteller: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, 80788 München, Deutschland, www.bmw.com/contact
Material: Carbon
Fahrzeugverortung (links/rechts): Rechts
Sicherheitshinweise und technische Informationen
Sicherheitshinweise:
Die Montage muss in einem Temperaturbereich von 18 °C bis 35 °C erfolgen. Bei Anbringung von Exterieurkomponenten unter Zuhilfenahme vom Flüssigklebstoff (z.B. Betalink 1K) sind die Aushärtezeiten der verwendeten Klebstoffe zu beachten. Im Regelfall gilt, dass das Fahrzeug 24 Stunden lang nicht bewegt werden darf. Das Fahrzeug ist erst nach 48 Stunden waschanlagentauglich. Alle Teile sind vor Verbau am Fahrzeug auf Passgenauigkeit zu prüfen. Eventuelle Klebeflächen müssen absolut trocken, sauber, wachs- und fettfrei sein. Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist nicht erforderlich, da die Teilumfänge bereits mit dem Gesamtfahrzeug homologiert sind.