EU Batterieverordnung.
Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien.
Artikel 74 der EU-Batterieverordnung verpflichtet die Hersteller von Batterien, bestimmte Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien bereitzustellen.
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Informationen.