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EU Batterieverordnung.

Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien.

Artikel 74 der EU-Batterieverordnung verpflichtet die Hersteller von Batterien, bestimmte Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien bereitzustellen.

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Informationen.