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Staatlich gefördert, elektrisch begeistert.

Sichern Sie sich bis zu 6.000 EUR staatliche Förderung¹ beim Kauf oder Leasing eines neuen elektrifizierten BMW.

Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes wird der Einstieg in die elektrische Mobilität für Privatpersonen noch attraktiver. Entdecken Sie, wie Sie von den staatlichen Vorteilen profitieren und schon bald elektrifizierte Fahrfreude in Ihrem neuen BMW erleben – einfach, transparent und ganz nach Ihrem Anspruch.

Neues Förderprogramm gilt rückwirkend zum 01.01.2026.
Das Wichtigste im Überblick.

Welche Bedingungen² gelten für die staatliche Förderung?

 

  • Nur für Privatkunden mit Neuzulassung ab 1. Januar 2026.
  • Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
  • Gilt für Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1³.
  • Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb 

- Batterieelektrisch (BEV)

- Plug-in-Hybrid (PHEV)

- Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)    

  • REEV- und PHEV-Modelle müssen erfüllen: 

- CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder 

- Elektrische Reichweite ≥ 80 km

  • Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 Euro. Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 Euro.

 

Welche Förderbeträge sind möglich?

 

  • Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge.
  • Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender.
  • Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt.
  • Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt.
  • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).

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Alle Infos zur E-Auto-Förderung.

Weitere Informationen zur Förderung elektrifizierter Fahrzeuge finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.

1 Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.

2 Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund.

3 Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.