Ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann ebenfalls mit dem Umweltbonus* unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus darf der BMW Junge Gebrauchte eine maximale Erstzulassungsdauer von 12 Monaten und eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben.

UMWELTBONUS.
UMWELTBONUS.
UMWELTBONUS FÜR NEUWAGEN UND JUNGE GEBRAUCHTE.
Finden Sie alle Informationen über den Umweltbonus beim Kauf eines neuen vollelektrischen BMW oder eines neuen BMW Plug-in-Hybrids.

Die Zukunft ist jetzt. Erleben Sie individuelle Konzepte nachhaltiger und umweltbewusster Mobilität mit finanziellen Vorteilen: Nutzen Sie die Förderung beim Kauf eines unserer Elektrofahrzeuge oder Plug-In-Hybride mit dem Umweltbonus*. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Und es kommt noch besser: im Zuge der „Innovationsprämie“ hat der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus verdoppelt. So sparen Käufer eines neuen vollelektrischen BMW insgesamt bis zu 9.000 EUR und beim Erwerb eines neuen BMW Plug-in-Hybrids insgesamt bis zu 6.750 EUR.
* Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
FINANZIERUNG, LEASING UND VERSICHERUNG.
Entdecken Sie unsere flexiblen Möglichkeiten.

Finanzierung.
Der Weg zu Ihrem Wunschfahrzeug ist kürzer, als Sie denken. Und mit einer Finanzierung durch BMW Financial Services auch flexibler. Mit unseren individuell auf Sie abgestimmten Finanzierungsangeboten haben Sie alle Freiheiten und können Ihre Freude am Fahren unbeschwert genießen.
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Leasing.
Flexibilität ist Alles. Legen sie flexibel die Höhe der monatlichen Raten ganz nach Ihren Budgetüberlegungen über die Vertragslaufzeit, sowie die jährliche Kilometerleistung und eine optionale Leasingsonderzahlung fest. Und am Ende der Laufzeit steigen Sie ganz unkompliziert auf ein anderes BMW Modell um und können weiterhin Fahrfreude aus einer neuen Perspektive erleben.
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Versicherung.
Auch im Alltag ist BMW Financial Services für Sie da. Mit individuellen Versicherungsangeboten, die Ihnen dabei helfen, Ihre Freude am Fahren mit einem guten Gefühl genießen zu können.
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Kraftstoff-/Stromverbrauch und CO2-Emissionen
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Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten u.a. Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, können andere als die hier angegebenen Werte gelten. Die aufgeführten Angaben wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Die Angaben zur elektrischen Reichweite wurden im WLTP-Messverfahren ermittelt und berücksichtigen Sonderausstattungen. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.