Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Leasingratenversicherung die Zahlung Ihrer monatlichen Leasingraten ab dem 43. Tag*** nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, maximal bis zu 35 Monate je Leistungsfall.
Im Todesfall ist entscheidend, was mit Ihrem Leasingvertrag passiert:
- Tritt Ihr Erbe nicht in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungsleistung dem sogenannten Kündigungsschaden, also der Differenz zwischen Ablösewert und Verkaufserlös des geleasten Fahrzeugs, bis zu einer Summe von 15.000 EUR.**
- Tritt Ihr Erbe in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungsleistung zwölf Leasingraten, bis zu einer Summe von 15.000 EUR.**
- Bei einer Vertragsübernahme durch Dritte übernimmt die Leasingratenversicherung die bei der BMW Bank hierfür anfallenden Gebühren.**
Je nach sozialversicherungsrechtlichem Status genießen Sie entweder Versicherungsschutz für das Risiko der Arbeitslosigkeit bzw. Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit oder der Schweren Krankheit.
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. bei wirtschaftlich begründeter Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit übernimmt die Leasingratenversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz zusätzlich abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Leasingraten ab dem 43. Tag der Arbeitslosigkeit bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal bis zu zwölf Monate je Versicherungsfall und bis zu 36 Monate während der Laufzeit des Leasingvertrags.
Alternativ besteht Schutz gegen Schwere Krankheiten. Bei Erstdiagnose einer Schweren Krankheit** während der Dauer Ihres Versicherungsschutzes übernimmt die Leasingratenversicherung das Zwölffache der bei Eintritt der Schweren Krankheit geltenden monatlichen Leasingrate als Einmalzahlung bis zu 15.000 EUR.