Marktplatzinfo

  • Die im Suchergebnis aufgeführten Fahrzeuge sind aufsteigend nach ihrem Herstellungsdatum sortiert. Ältere Fahrzeuge werden zuerst aufgeführt.

    Auf dem Online-Marktplatz ist ein mit der BMW AG verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG als Anbieter tätig, nämlich die BMW Automag GmbH. Darüber hinaus ist die BMW AG selbst durch ihre Niederlassungen als Anbieter tätig. Sämtliche Anbieter auf dem Online-Marktplatz sind Unternehmer.

  • *Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

  • Die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer der BMW Neuwagensuche in der Europäischen Union, berechnet als Durchschnitt der vergangenen sechs Monate, beträgt 244.328 (Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über digitale Dienste). Stand 30.06.2023.