Folgende Leistungen aus dem BMW Qualitätsbrief können Sie und sämtliche Folgeerwerber innerhalb des zweijährigen Qualitätszeitraums nach Erstzulassung bzw. nach erstmaliger Auslieferung des Fahrzeuges in ganz Europa* bei allen vom Hersteller anerkannten Betrieben** geltend machen:
• die kostenfreie Beseitigung eines technischen Mangels
• die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service
• die Übernahme etwaig anfallender Abschleppkosten
* Geltungsbereich: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande,Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Kanarische Inseln), Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern
** BMW Vertragshändler, BMW Niederlassungen, BMW Service-Autorisierte Vertragswerkstätten