3.1 BMW stellt die in der Leistungsbeschreibung unter www.bmw.de/de/de/insights/technology/connecteddrive/2010/bmw_online_assist/index.html aufgeführten Dienste in dem mit dem Kunden vereinbarten Umfang zur Verfügung.
3.2 Die Dienste sind teilweise – je nach Dienstleistung – räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Netzbetreiber betriebenen Funkstationen beschränkt. Sie können durch atmosphärische Bedingungen, topografische Gegebenheiten, die Position des Fahrzeugs sowie Hindernisse (z. B. Brücken und Gebäude) beeinträchtigt werden.
3.3 Die nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellten Dienste sind in ihrer Gesamtheit nur in Deutschland und nur für Kunden verfügbar, deren Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Der Pannen, Notruf- und Auskunftsdienst von
BMW Assist
BMW Assist
Der Mobilitätsdienst BMW Assist ist Ihre persönliche Notrufzentrale, Ihre mobile Komfort-Auskunft und Ihr aktueller Verkehrsservice in einem.
Mehr erfahren steht den Kunden auch in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz zur Verfügung.
BMW Online
BMW Online
BMW Online – die aktuelle Nachrichtenzentrale, der persönliche Auskunftsdienst und das mobile Büro in Ihrem BMW.
Mehr erfahren ist grundsätzlich in jedem europäischen Mobilfunknetz abrufbar. Umfang und Eigenschaften der Dienste können jedoch im Ausland von den in Deutschland angebotenen Diensten abweichen und unterscheiden sich von Land zu Land.
3.4 Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Dienste ist die Anzeige der Rufnummer des Kunden erforderlich. Daher erfolgt eine automatische Aufhebung eines etwaigen Ausschlusses der Rufnummernanzeige. In Einzelfällen ist es möglich, dass der Netzbetreiber/die Service-Zentrale diese Funktionalität nicht unterstützt. Ein Ausschluss der Rufnummernanzeige kann zu Funktionsbeeinträchtigungen, insbesondere beim
BMW Assist
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Der Mobilitätsdienst BMW Assist ist Ihre persönliche Notrufzentrale, Ihre mobile Komfort-Auskunft und Ihr aktueller Verkehrsservice in einem.
Mehr erfahren Pannenruf- und Notrufdienst, führen. Eine Funktionsbeeinträchtigung ist auch bei gleichzeitiger Nutzung identischer Mobilfunksubskriptionen (Mobilfunkkarten- SIM) möglich.
3.5 Störungen können sich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlicher Anordnungen ergeben sowie aufgrund technischer und sonstiger Maßnahmen, die an den Anlagen von BMW, der Lieferanten von Verkehrsdaten oder der Netzbetreiber für einen ordnungsgemäßen Ablauf oder eine Verbesserung der Dienste erforderlich sind (z. B. Wartung, Reparatur, systembedingte Software-Updates, Erweiterungen). Sie können sich auch aus kurzzeitigen Kapazitätsengpässen durch Belastungsspitzen der Dienste oder aus Störungen im Bereich von Telekommunikationsanlagen Dritter ergeben. BMW wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen bzw. auf die Beseitigung hinzuwirken. Dauert eine Störung länger als 24 Stunden an und hat BMW sie zu vertreten, ist der Kunde zur zeitanteiligen Minderung des Basispreises berechtigt. Weiter gehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 7. BMW behält sich eine Änderung des Leistungsumfangs der Dienste vor, soweit diese Änderung im Hinblick auf den Gesamtumfang der vereinbarten Dienste nicht erheblich und dem Kunden zumutbar ist. Bei einer darüber hinausgehenden Änderung des Leistungsumfangs kann der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.