Eine Vertragsverlängerung ist einvernehmlich möglich, darf die maximale Laufzeit jedoch nicht überschreiten.
Eine Vertragsverlängerung ist einvernehmlich möglich. Die maximal zulässige Vertragslaufzeit darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Zur Ermittlung der „neuen“ Monatsrate ist eine neue Kalkulation durchzuführen