Der Lieferant liefert das Objekt direkt an den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Leasingobjekt unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem im Kaufvertrag Vereinbarten zu untersuchen und das Ergebnis dem Lieferanten und dem Leasinggeber unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Mit der Abnahmebestätigung beginnt die Vertragslaufzeit.