Fälligkeit von Leasingraten

Leasingraten sind überwiegend monatlich, aber auch vierteljährlich im Voraus fällig, sobald die Vertragslaufzeit beginnt.
Nach Abnahme des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer beginnen die Vertragslaufzeit und die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Zahlung der vereinbarten Leasingraten. Diese sind überwiegend monatlich, aber auch vierteljährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug.
Diese sind überwiegend monatlich, aber auch vierteljährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug.
 
 
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