Sie sind bezugsberechtigt, wenn Sie hauptberuflich journalistisch tätig sind und dies durch einen gültigen Presseausweis belegen können. Wenn Sie Inhaber eines der folgenden Presseausweise sind, müssen Sie Ihren Presseausweis im Vorfeld nicht mehr durch Ihren Händler genehmigen lassen:
- Deutscher Journalisten Verband (DJV)
Folgende Landesverbände (z.B. Landesverband Bayern, Landesverband Hessen usw.) dürfen im Layout des DJV Presseausweise ausstellen:
- ver.di
- Verband Deutscher Zeitungsverleger
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
- Deutscher Presseverband (DPV)
- Deutscher Foto-Journalisten Verband (DFJ ev)
- Motor Presse Club (MPC)
- Verband Deutscher Motorjournalisten (VDM)
- Deutscher Fachjournalisten Verband (DFJV)
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS eV)
- Verband Deutscher Pressejournalisten (DVPJ)
Die Haltedauer Ihres Fahrzeuges beträgt mindestens 6 Monate.