Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die BMW AG (BMW) stellt dem Vertragspartner (Kunde) unter der Bezeichnung BMW ConnectedDrive bestimmte Informations- und Hilfsdienstleistungen (im Folgenden „Dienste“) nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. BMW ConnectedDrive umfasst die folgenden Dienste:

-„BMW Assist“: Hierzu gehören der BMW Assist Pannen- und Notruf und Informationsdienstleistungen wie Verkehrsmeldungen, Auskunftsdienst, Hotelreservationsdienst etc. .
-„BMW Online“: Dabei handelt es sich um ein Onlineportal mit Zugriff auf die folgenden Informationen: Wetter, Reise, Nachrichten, Büro, Verschiedenes etc.
-„BMW TeleServices“: Sobald das Fahrzeug Servicebedarf oder eine Panne hat, meldet BMW TeleServices diese Information automatisch an den angegebenen BMW Service Partner oder die Pannenhilfe, die mit dem Kunden in Kontakt treten, um entsprechende Hilfe zu organisieren.
-Internet: Internet im Fahrzeug ermöglicht einen uneingeschränkten Internetzugang im Fahrzeug.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mitgeteilt. Sie werden Vertragsinhalt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des vom Kunden unterzeichneten Antragsformulars durch BMW, spätestens jedoch mit der Freischaltung der Dienste zustande. Die Freischaltung der Dienste erfolgt, soweit die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Leistungsumfang, räumlicher Geltungsbereich, Leistungsstörungen

3.1 BMW stellt die in der Leistungsbeschreibung unter www.bmw.de/de/de/insights/technology/connecteddrive/2010/bmw_online_assist/index.html aufgeführten Dienste in dem mit dem Kunden vereinbarten Umfang zur Verfügung.
3.2 Die Dienste sind teilweise – je nach Dienstleistung – räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Netzbetreiber betriebenen Funkstationen beschränkt. Sie können durch atmosphärische Bedingungen, topografische Gegebenheiten, die Position des Fahrzeugs sowie Hindernisse (z. B. Brücken und Gebäude) beeinträchtigt werden.
3.3 Die nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellten Dienste sind in ihrer Gesamtheit nur in Deutschland und nur für Kunden verfügbar, deren Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Der Pannen, Notruf- und Auskunftsdienst von BMW Assist steht den Kunden auch in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz zur Verfügung. BMW Online ist grundsätzlich in jedem europäischen Mobilfunknetz abrufbar. Umfang und Eigenschaften der Dienste können jedoch im Ausland von den in Deutschland angebotenen Diensten abweichen und unterscheiden sich von Land zu Land.
3.4 Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Dienste ist die Anzeige der Rufnummer des Kunden erforderlich. Daher erfolgt eine automatische Aufhebung eines etwaigen Ausschlusses der Rufnummernanzeige. In Einzelfällen ist es möglich, dass der Netzbetreiber/die Service-Zentrale diese Funktionalität nicht unterstützt. Ein Ausschluss der Rufnummernanzeige kann zu Funktionsbeeinträchtigungen, insbesondere beim BMW Assist Pannenruf- und Notrufdienst, führen. Eine Funktionsbeeinträchtigung ist auch bei gleichzeitiger Nutzung identischer Mobilfunksubskriptionen (Mobilfunkkarten- SIM) möglich.
3.5 Störungen können sich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlicher Anordnungen ergeben sowie aufgrund technischer und sonstiger Maßnahmen, die an den Anlagen von BMW, der Lieferanten von Verkehrsdaten oder der Netzbetreiber für einen ordnungsgemäßen Ablauf oder eine Verbesserung der Dienste erforderlich sind (z. B. Wartung, Reparatur, systembedingte Software-Updates, Erweiterungen). Sie können sich auch aus kurzzeitigen Kapazitätsengpässen durch Belastungsspitzen der Dienste oder aus Störungen im Bereich von Telekommunikationsanlagen Dritter ergeben. BMW wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen bzw. auf die Beseitigung hinzuwirken. Dauert eine Störung länger als 24 Stunden an und hat BMW sie zu vertreten, ist der Kunde zur zeitanteiligen Minderung des Basispreises berechtigt. Weiter gehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 7. BMW behält sich eine Änderung des Leistungsumfangs der Dienste vor, soweit diese Änderung im Hinblick auf den Gesamtumfang der vereinbarten Dienste nicht erheblich und dem Kunden zumutbar ist. Bei einer darüber hinausgehenden Änderung des Leistungsumfangs kann der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen.

4. Leistungen/Verpflichtungen des Kunden

4.1 Der Kunde darf die Dienste nicht vertragswidrig oder für gesetzwidrige Zwecke nutzen; er wird auch nicht zulassen, dass Dritte dies tun. Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Rahmen der Nutzung der Dienste empfangenen Daten und Informationen gewerbsmäßig an Dritte weiterzugeben oder sie weiterzuverarbeiten. Sofern dem Kunden zusammen mit dem Telefon eine SIM- Karte überlassen wird, darf der Kunde die SIM-Karte ausschließlich zur Erbringung der Dienste durch BMW verwenden.
4.2 Der Kunde muss Störungen unverzüglich anzeigen.
4.3 Der Kunde muss BMW unverzüglich jede Änderung der im Antragsformular eingetragenen Daten, insbesondere eine Änderung der fahrzeugbezogenen Daten, der Rechnungsanschrift und – im Falle des Lastschrifteinzugsverfahrens – der Bankverbindung, mitteilen.
4.4 Der Kunde muss den Verkauf, das Abhandenkommen (insbesondere Diebstahl), die Zerstörung sowie eine unbefugte Drittnutzung des Fahrzeugs oder des ihm zugeordneten Telekommunikationssteuergeräts unverzüglich der Kundenbetreuung von BMW unter , BMW Kundenbetreuung 80788 München schriftlich mitteilen. BMW wird in diesen Fällen die Berechtigung zum Zugang zu den Diensten sofort sperren. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde nur für die bis zum Eingang der Meldung von Dritten in Anspruch genommenen Dienste und nur bis zu einem Betrag von 50,– Euro. Unterlässt der Kunde schuldhaft die unverzügliche Meldung, haftet er für die Kosten der Inanspruchnahme der Dienste, die bei rechtzeitiger Meldung vermeidbar gewesen wären. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde oder ein Erfüllungsgehilfe das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung des Fahrzeugs oder des dem Kunden zugeordneten Telekommunikationssteuergeräts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
4.5 Der Kunde trägt die Kosten einer missbräuchlichen Nutzung des Notrufes.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 BMW Assist und BMW Online inklusive BMWTeleServices sind in den ersten 6 Monaten kostenfrei (bei SA 7SP BMW Navigationssystem Professional inkl. Handyvorbereitung Bluethooth in den ersten 3 Jahren), danach kostenpflichtig. BMW Internet ist von Beginn an kostenpflichtig. Die aktuellen Gebühren sind unter www.bmw.de/gesetzlicheinformationenbmwconnecteddrive einsehbar.
5.2 BMW übermittelt dem Kunden am Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums selbst oder durch Dritte eine Rechnung über die Jahresgebühr. Die Rechnungsbeträge sind jeweils am 15. des Folgemonats des Rechnungsdatums zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag wird fristgerecht per Lastschrift durch BMW eingezogen.
5.3 Bei einer Tarifänderung wird BMW dem Kunden den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung mindestens 3 Monate zuvor mitteilen. Ergibt sich für den Kunden aus Tarifänderungen insgesamt eine Mehrbelastung, kann er das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
5.4 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine anderweitige Weisung erteilt.
5.5 Gegen Forderungen von BMW kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.5 BMW ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen, insbesondere die Zugangsberechtigung des Kunden zu den Diensten zu sperren, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten beglichen hat. Bei Sperrung der Zugangsberechtigung zu den Diensten bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Basispreises bestehen. Die Sperre umfasst bei BMW Assist auch den Pannenruf- und Notrufdienst.

6. Dauer des Vertragsverhältnisses, Kündigung

6.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienste kann frühestens zum Ende von 6 Monaten seit Freischaltung mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Jahreszeitraums gekündigt wird.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung in den in diesen Bedingungen genannten Fällen oder aus sonstigem wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere bei einer schweren Vertragsverletzung eines Vertragspartners, in jedem Fall bei einer Inanspruchnahme der Dienste zu gesetzwidrigen Zwecken und missbräuchlicher Nutzung des Notrufs vor.
6.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu richten an, BMW Kundenbetreuung 80788 München.

7. Haftung

7.1 BMW haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität der über die Dienste übermittelten Daten und Informationen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Gleiches gilt für die Folgen von Störungen, Unterbrechungen und Funktionsbeeinträchtigungen der Dienste aus in den Ziffern 3.2 bis 3.4 beschriebenen Gründen. BMW haftet nicht, soweit der Kunde zur Nutzung der Dienste Geräte verwendet, die nicht gemäß der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufstellung von BMW zur Nutzung der Dienste freigegeben worden ist.
7.2 Im Übrigen haftet BMW gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach folgender Maßgabe:
a) Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch BMW haftet BMW nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden bis zu einer Höhe von 12.500,– Euro, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10 Millionen Euro je Schadensereignis begrenzt ist. Übersteigt der bei einem Schadensereignis entstandene Schaden die Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe der Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
b) Die Haftungsbegrenzung unter a) gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8. Datenerhebung, -speicherung und nutzung

8.1 BMW erhebt, speichert und nutzt die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) und die Inanspruchnahme und Abrechnung (Nutzungsdaten) der Dienste erforderlich ist. Änderungen der personenbezogenen Daten, die das Vertragsverhältnis und die Abrechnung der Dienste betreffen, hat der Kunde BMW unverzüglich mitzuteilen.
8.2 Nutzungsdaten, die für die ordnungsgemäße Abrechnung der Dienste erforderlich sind (Abrechnungsdaten), dürfen von BMW über das Ende des Nutzungsvorgangs bis zum Abschluss der Abrechnung hinaus gespeichert und genutzt werden.
8.3 Im Falle der Nutzung des Pannen-, Notruf-, Auskunftsdienstes sowie sonstiger Dienste von BMW Assist ist zur Erbringung des Dienstes die Identifizierung und Lokalisierung des Fahrzeugs sowie die Übermittlung der zur Hilfeleistung benötigten Informationen erforderlich. Bei Nutzung der Informationsdienste von BMW Assist und BMW Online werden die Anfrage des Kunden sowie Daten zur Identifizierung und Lokalisierung des Fahrzeugs an den entsprechenden Serviceprovider übermittelt. Weitere Informationen hierzu befinden sich in der jeweils aktuellen Betriebsanleitung des Fahrzeugs unter dem Stichwort BMW Dienste.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten ist München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorgaben entgegenstehen.

BMW AG, Stand September 2008

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