Die Zahl der auf dem Markt befindlichen mobilen Endgeräte, z.B. Mobiltelefone und MP3-Player, nimmt täglich zu. Damit Sie die neuesten Geräte in Ihrem BMW nutzen können, überprüfen unsere Spezialisten kontinuierlich die Kompatibilität der Geräte mit den Connectivity Produkten von BMW:
- Handy Vorbereitung mit Telematikdiensten (SA 633)
- Handy Vorbereitung mit Bluetooth-Schnittstelle (SA 644)
- USB-Audio-Schnittstelle (SA 6FL)
- Bluetooth-Verbindung und USB-Audio-Schnittstelle (SA 6NK)
- Bluetooth-Verbindung inkl. BMW Assist und USB-Audio-Schnittstelle (SA 6NL)
Für neu getestete Bluetooth- oder USB-Geräte bietet die BMW Group die Möglichkeit, diese – nach einer Aktualisierung von Teilen der Fahrzeugsoftware – im Fahrzeug zu nutzen. Diese Software-Aktualisierung können Sie selbst durchführen. Dafür benötigen Sie lediglich einen handelsüblichen USB-Stick mit ausreichend Speicherplatz. Selbstverständlich hält auch Ihr BMW Service Partner einen USB-Stick zum Kauf für Sie bereit.
Um eine solche Software-Aktualisierung durchführen zu können, benötigen Sie die USB-Audio-Schnittstelle (Bestandteil von SA 6FL, SA 6NK bzw. SA 6NL) sowie das Control Display und iDrive. Ihr Fahrzeug kann aktualisiert werden, wenn im Hauptmenü unter „Einstellungen“ der Menüpunkt „Software Update“ vorhanden ist.
Diese aktualisierte Software wird speziell für die Unterstützung neuer mobiler Geräte bereitgestellt. Ob die aktualisierte Software auch für Ihr Gerät und Ihr Fahrzeug zur Verfügung steht, können Sie den aktuellen Informationen zur Software-Aktualisierung entnehmen.
Weitere Informationen zur Kompatibilität mobiler Endgeräte finden Sie hier:
- www.bmw.com/bluetooth: BMW Bluetooth-Schnittstelle – geprüfte Geräte.
- www.bmw.com/usb: USB-Audio-Schnittstelle – geprüfte Geräte.
Bevor Sie mit dem Download beginnen, akzeptieren Sie zuerst die Nutzungsvereinbarung und lesen Sie die Installationsanleitung sowie die Informationen zur Software-Aktualisierung.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Überlassung der Software „Update für BMW CE-Device Steuergerät“ (nachfolgend „Software“) durch die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Petuelring 130, 80809 München (nachfolgend „BMW“) an den Endnutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“) zum Download auf einen USB-Stick und zur nachfolgenden Installation in seinem Fahrzeug.
2. Urheberrechte an der Software
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. BMW ist alleiniger Inhaber der ausschließlichen, unwiderruflichen, übertragbaren, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechte an der Software. BMW behält sich alle Veröffentlichungs- und Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Änderungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
3. Übertragung des Nutzungsrechts
BMW überträgt dem Lizenznehmer hiermit unentgeltlich das einfache, nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare Recht, die Software ausschließlich für die Installation in seinem Fahrzeug zu nutzen.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, die Software zu verändern, (außer für die Zwecke der Installation im Fahrzeug) zu kopieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, sie oder Kopien davon an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Form kommerziell zu verwerten.
4. Lizenzzeit
Das Nutzungsrecht läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch, wenn er eine Bedingung dieses Vertrags verletzt. Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software in seinem Fahrzeug zu deinstallieren.
5. Softwarefehler
Die Software wird dem Lizenznehmer so überlassen wie sie ist („as is“). BMW übernimmt keine Gewähr für die Freiheit von Rechts- und Sachmängeln. Dies gilt nicht im Falle von Arglist.
6. Haftung
BMW haftet nicht, soweit der Lizenznehmer zum Download und zur Installation der Software im Fahrzeug Geräte verwendet, die nicht von BMW für die Installation der Software freigegeben worden sind oder der Lizenznehmer den Download und die Installation nicht entsprechend der Installationsanleitung vornimmt. BMW hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung von BMW bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist – sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben – München. Es gilt deutsches Recht.