Die Rücknahme von Altfahrzeugen.

Neue Wege in der Fahrzeugverwertung.

Am 28.06.2002 trat in Deutschland das Altfahrzeuggesetz und die darin enthaltene Altfahrzeugverordnung in Kraft. Dieses Gesetz stellt die Umsetzung der europäischen „Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge“ in deutsches Recht dar. Demzufolge muss der Letzthalter sein Altfahrzeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort wird der Verwertungsnachweis ausgestellt, den er für die endgültige Stilllegung seines PKW bei der Zulassungsstelle vorlegen muss.

Den Verwertungsnachweis darf nur ein anerkannter Demontagebetrieb oder eine anerkannte Annahmestelle im Auftrag eines Demontagebetriebes ausstellen. Die Anerkennung dieser Betriebe dient zur Einhaltung der Umweltschutzanforderungen gemäß Altfahrzeug-Verordnung und muss gegenüber qualifizierten Sachverständigen nachgewiesen worden sein. Eine von der Kfz-Innung anerkannte Annahmestelle erkennt man an dem Hinweisschild „Anerkannte Annahmestelle für Altfahrzeuge". Die Abgabe eines Verwertungsnachweises ist auch dann erforderlich, wenn das Fahrzeug stillgelegt und innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten nicht erneut zugelassen wurde.


Rücknahmebedingungen.

Von BMW beauftragte Rücknahmestellen nehmen alle BMW Fahrzeuge an.


Folgende Grundvoraussetzungen für diese kostenlose Rückgabe müssen erfüllt werden:
  Das Altfahrzeug muss zuletzt mindestens 1 Monat innerhalb der Europäischen Union zugelassen gewesen sein.
  Das Altfahrzeug muss darüber hinaus vollständig (wesentliche Bauteile und Komponenten insbesondere Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator und elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen) und frei von Abfällen sein.
  Der Fahrzeugbrief muss bei der Überlassung mit abgegeben werden.

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